Seit März 2020 verändern sich die Auflagen und Regelungen für die Jugendarbeit regelmäßig. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten und jederzeit zu wissen, ob Gruppenstunden und Aktionen stattfinden können und welche Auflagen aktuell gelten. Wir wollen euch hier einen regelmäßig aktualisierten Überblick über die geltenden Verordnungen geben.
Alle Präsenzangebote der Kinder- und Jugendarbeit dürfen aktuell
nicht stattfinden. (Stand: 16.12.2020)
Die konkreten Regelungen sind der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW und dem Erläuterungserlass des zuständigen Ministeriums zu entnehmen.
Der Landesjugendring NRW hat ein sehr ausführliches FAQ zu allen die Jugendarbeit betreffenden Punkten zusammengefasst.
Es gibt ganz unterschiedliche Möglichkeiten, wie ihr vor Ort Kinder- und Jugendarbeit trotz der Einschränkungen gestalten könnt.
Wichtig ist es vor allem, sich nicht entmutigen zu lassen und kreativ zu bleiben! Mittlerweile gibt es eine ganze Reihe Online-Tools mit denen auch digitale Gruppenstunden und Austauschrunden möglich sind. Außerdem lassen sich viele Angebote umgestalten, sodass sie auch digital oder unter Hygieneauflagen realisiert werden können.