Als Kinder- und Jugendverband ist uns Prävention und ein guter Umgang mit Verdachtsfällen von Kindeswohlgewährdung sehr wichtig. Um dies zu gewährleisten, werden alle Leiter*innen im Gruppenleiter*innenkurs I (GLK I) über die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen informiert, verfügen über ein Grundlagenwissen zum Thema Kindeswohlgefährdung und kennen Handlungsschritte sowie Unterstützungsmöglichkeiten im Falle eines Verdachts. Mehr Informationen findest du auf unserer Internetseite Prävention.
Bei Fragen rund um Kinderschutz, Gewalt und Prävention stehen wir euch im Jugendreferat gerne zur Seite. Verhalten sich Kinder besonders auffällig oder kommt dir etwas komisch vor, kannst du dich gerne an uns wenden.
Alle Ehren- und Hauptamtlichen, die regelmäßig mit Kindern und Jugendlichen arbeiten oder Veranstaltungen mit Übernachtung leiten und begleiten, müssen ein erweitertes Führungszeugnis (eFZ) vorlegen.
Internetseite mit Informationen zum erweiterten Führungszeugnis
Jede Kolpingjugend Ortsgruppe bzw. Kolpingsfamilie ist dazu verpflichtet, ein institutionelles Schutzkonzept (ISK) vorzulegen. Hierin werden alle Bemühungen eines Trägers um die Prävention von sexualisierter Gewalt gebündelt.
Die Schulungen "Kinder schützen!", die für jede*n Gruppenleiter*in in der verbandlichen Jugendarbeit obligatorisch und selbstverständlich sind, werden durch unsere Referent*innen regelmäßig angeboten.
Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden in der Kinder- und Jugendarbeit müssen spätestens fünf Jahre nach ihrer letzten Präventionsschulung an einer Auffrischungsschulung teilnehmen.
Internetseite mit Informationen zu unseren Präventionsschulungen
Was tun, wenn dir ein Fall bekannt wird?
Montag - Freitag