Hier findet ihr alle Informationen zur KJP-Förderung, die ihr als Kolpingjugend im Diözesanverband Paderborn für eure Ferienfreizeit und sonstige Angebote beantragen könnt.
Außerdem habt ihr die Möglichkeit, für eure Ferienfreizeit Sonderurlaub zu beantragen.
Als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe können nicht nur wir als Diözesanverband Geldmittel aus dem Kinder- und Jugendförderplan Nordrhein-Westfalen (KJP NRW) erhalten, sondern auch unsere Kolpingjugenden vor Ort.
Folgende Angebote werden gefördert:
Die Landesweiten Regelungen des BDKJ NRW und den Diözesananhang für die Diözese Paderborn findest du auf der BDKJ Internetseite.
Die Beantragung der KJP-Mittel läuft seit 2020 über eine Online-Plattform. Alle Kolpingjugenden, die in der Vergangenheit Anträge gestellt haben, haben bereits einen Zugang zu der Plattform erhalten. Solltest du keinen Zugang haben oder zum ersten Mail KJP-Mittel beantragen melde dich gerne bei unserer Sachbearbeiterin Doris Kleine im Jugendreferat.
Auszug aus einer Infomail des BDKJ:
Du hast letztes Jahr einen Antrag auf unbezahlten Sonderurlaub nach dem Sonderurlaubsgesetz NRW gestellt und die Erstattung des Verdienstausfalls beantragt?
Wir haben im November über die Situation informiert und möchten das heute ergänzen:
Seit unserer letzten Mail haben intensive und gute Gespräche stattgefunden und wir sind sehr optimistisch, dass wir auch dieses Jahr Mittel in ausreichender Höhe bekommen werden, um alle Sonderurlaubsanträge bewilligen und fördern zu können.
Das Land hat zwar nicht mehr Mittel für die Pos. Sonderurlaub im Kinder- und Jugendförderplan bereitgestellt, aber alle Positionen im Kinder- und Jugendförderplan sind gegenseitig deckungsfähig, so dass dort frühzeitig Umschichtungen erfolgen können. Eine definitive Aussage können wir aber leider noch nicht treffen, da uns noch keine Förderzusage des Landes vorliegt. Im letzten Jahr kam diese erst Mitte März, so dass wir hier noch entspannt sind…
Der Erstattungsprozentsatz wird jedes Jahr neu festgesetzt und i.d.R. zusammen mit der Förderzusage mitgeteilt. Der Prozentsatz orientierte sich in der Vergangenheit an den Arbeitnehmer-Beiträgen zur Sozialversicherung, so dass vom bescheinigten Arbeitnehmer-Brutto ungefähr ein Betrag in Höhe des Arbeitnehmer-Nettos erstattet wurde. Wir gehen ganz stark davon aus und haben auch nichts Gegenteiliges gehört, dass diese Systematik so bleiben wird und der Erstattungsprozentsatz wieder um die 80% liegen wird.
Sofern du auch 2025 die Absicht hast, als Leiter*innen mit in eine Freizeit zu fahren, beantrage bitte schon jetzt Sonderurlaub über unser Förderportal.
Da wir noch keine Förderzusage haben, können wir die Antrags-/Abrechnungsunterlagen zwar noch nicht freigeben, aber wir haben dann zumindest schon mal Daten für 2025, auf die wir uns in weiteren Gesprächen berufen können. Gleichzeitig solltest du bei deinem Arbeitgeber schon mal den Sonderurlaub ankündigen, um frühzeitig darüber zu informieren. Sobald uns eine Förderzusage vorliegt, werden wir die Unterlagen aus dem Förderportal bereitstellen.
Bei Fragen zum Förderportal steht unsere Kollegin Sabine Mönnekes unter 05251 / 2065291 oder moennekes@bdkj-paderborn.de gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen zum Sonderurlaub auf der Homepage des BDKJ – Diözesanverbandes https://staging.www.bdkj-paderborn.de/service/sonderurlaub
Der Antrag ist im Förderportal zu erstellen. Der Antrag ist hier spätestens 8 Wochen vor Beginn der Maßnahme zu erfassen. Wir bitten jedoch, Anträge für Ferienfreizeiten in den Sommerferien spätestens bis zum 25.04.2024 im Förderportal zu erstellen.
Die Ausschreibung bzw. eine kurze Darstellung des Programms zur Ferienfreizeit muss bei Antragserfassung im Förderportal des BDKJ https://kjp.bdkj.nrw/home unter „Dokumente hochladen“ hochgeladen werden.
Bitte vergesst nicht, ggf. zusätzliche Zuschüsse des Kreises oder der Kommune rechtzeitig zu beantragen.
Der Fördersatz beträgt für Ferienfreizeiten und Kurzfreizeiten 3,90 € pro förderfähiger Person und Veranstaltungstag und bei Kurzfreizeiten von einer Förderung von 5,55 €.
Bei Freizeiten, an denen Teilnehmer*innen mit einer Behinderung teilnehmen, wird der Fördersatz für diesen Personenkreis auf 15,00 € erhöht.
Wir warten noch auf den Haushaltsbeschluss des Landes und dem damit entgültigen "Go". Wir rechnen aber damit, dass der Fördersatz so bestehen bleibt.
Außerdem wird es ab dem nächsten Jahr eine neue Förderposition „IV. Stärkung ehrenamtliches Engagement“ geben.
Gefördert werden im Rahmen dieser Förderposition, z.B. Leitungsklausuren, Teamtage, Planungstreffen und -wochenenden.
Die Förderungen staffeln sich voraussichtlich in folgende Gruppierungen:
Halbtagsveranstaltung (pro Teilnehmer*in): 10 €; Tagesveranstaltung (pro Teilnehmer*in): 20 €; Internatsveranstaltung (pro Teilnehmer*in): 25 €.
Weitere Infos zu diesem Modul werden in Kürze verschickt.
Weiterhin gilt:
Eine Maßnahme der Kinder- und Jugenderholung kann nur gefördert werden, wenn sie tatsächlich von der Kolpingjugendortsgruppe veranstaltet wird. Eine Förderung von Maßnahmen etwa der Kirchengemeinde oder der Kolpingsfamilie ist nicht möglich.
Bei Kooperationsmaßnahmen muss die Kolpingjugendortsgruppe als verantwortlicher Träger auftreten. Hierbei ist es notwendig, dass ihr ein maßgeblicher Einfluss auf den Ablauf und die Durchführung der Freizeit zukommt und dies anhand der Unterlagen (z.B. Ausschreibung, Buchhaltung) nachvollziehbar ist. Alle Einnahmen und Ausgaben der Maßnahme müssen von der Kolpingjugendortsgruppe getätigt
und gebucht werden. Dabei ist eine Kooperation, die sich lediglich auf die Kostenübernahme beschränkt, nicht zulässig.
Familienfreizeiten können leider nicht gefördert werden.
Mo. - Fr.: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr