KJP-Förderung und Sonderurlaub

Hier findet ihr alle Informationen zur KJP-Förderung, die ihr als Kolpingjugend im Diözesanverband Paderborn für eure Ferienfreizeit und sonstige Angebote beantragen könnt. 

Außerdem habt ihr die Möglichkeit, für eure Ferienfreizeit Sonderurlaub zu beantragen. 

KJP-Förderung

Als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe können nicht nur wir als Diözesanverband Geldmittel aus dem Kinder- und Jugendförderplan Nordrhein-Westfalen (KJP NRW) erhalten, sondern auch unsere Kolpingjugenden vor Ort. 

Folgende Angebote werden gefördert:

  • außerschulische Bildung
  • Kinder- und Jugenderholung/ Freizeiten
  • besondere Formen der Partizipation und Interessenvertretung durch junge Menschen

Regelungen und Beantragung

Die Landesweiten Regelungen des BDKJ NRW und den Diözesananhang für die Diözese Paderborn findest du auf der BDKJ Internetseite.

Die Beantragung der KJP-Mittel läuft seit 2020 über eine Online-Plattform. Alle Kolpingjugenden, die in der Vergangenheit Anträge gestellt haben, haben bereits einen Zugang zu der Plattform erhalten. Solltest du keinen Zugang haben oder zum ersten Mail KJP-Mittel beantragen melde dich gerne bei unserer Sachbearbeiterin Doris Kleine im Jugendreferat. 

Sonderurlaub

Auszug aus einer Infomail des BDKJ:

In den letzten Jahren war das Thema Sonderurlaub immer präsent und von Unsicherheiten besetzt. Durch die intensive politische Arbeit wurde erreicht, dass wir schon jetzt die Förderung für die Sonderurlaube versichern können!

Es bleibt zugleich dabei, weiterhin für unsere Rechte einzustehen und die Politik auf die Wichtigkeit von ehrenamtlichen Engagement hinzuweisen!

Bei Fragen zum Förderportal steht unsere Kollegin Sabine Mönnekes unter 05251 / 2065291 oder moennekes@bdkj-paderborn.de gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen zum Sonderurlaub auf der Homepage des BDKJ – Diözesanverbandes https://staging.www.bdkj-paderborn.de/service/sonderurlaub

Ferienfreizeiten können nur auf Antrag gefördert werden!

Der Antrag ist im Förderportal zu erstellen. Der Antrag ist hier spätestens 8 Wochen vor Beginn der Maßnahme zu erfassen. Wir bitten jedoch, Anträge für Ferienfreizeiten in den Sommerferien spätestens bis zum 25.04.2024 im Förderportal zu erstellen.
Die Ausschreibung bzw. eine kurze Darstellung des Programms zur Ferienfreizeit muss bei Antragserfassung im Förderportal des BDKJ https://kjp.bdkj.nrw/home unter „Dokumente hochladen“ hochgeladen werden.

Bitte vergesst nicht, ggf. zusätzliche Zuschüsse des Kreises oder der Kommune rechtzeitig zu beantragen.

Folgende Regelungen gelten für die Förderung von Ferienfreizeiten 2025:

  • Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung mit mindestens 7 förderfähigen Personen und mindestens 5 Übernachtungen werden als Ferienfreizeit gefördert;
  •  Förderfähig sind Teilnehmer*innen von 6 bis 26 Jahren sowie Leiter*innen und Mitarbeiter*innen bis 26 Jahre, die mindestens an der Hälfte der Maßnahme (= Hälfte der Veranstaltungstage) teilgenommen haben;
  • Für die Förderung einer Maßnahme werden maximal 22 Tage berücksichtigt.

Der Fördersatz beträgt für Ferienfreizeiten und Kurzfreizeiten 3,90 € pro förderfähiger Person und Veranstaltungstag und bei Kurzfreizeiten von einer Förderung von 5,55 €.
Bei Freizeiten, an denen Teilnehmer*innen mit einer Behinderung teilnehmen, wird der Fördersatz für diesen Personenkreis auf 15,00 € erhöht.

Wir warten noch auf den Haushaltsbeschluss des Landes und dem damit entgültigen "Go". Wir rechnen aber damit, dass der Fördersatz so bestehen bleibt.

Außerdem wird es ab dem nächsten Jahr eine neue Förderposition „IV. Stärkung ehrenamtliches Engagement“ geben.
Gefördert werden im Rahmen dieser Förderposition, z.B. Leitungsklausuren, Teamtage, Planungstreffen und -wochenenden.
Die Förderungen staffeln sich voraussichtlich in folgende Gruppierungen:
Halbtagsveranstaltung (pro Teilnehmer*in): 10 €; Tagesveranstaltung (pro Teilnehmer*in): 20 €; Internatsveranstaltung (pro Teilnehmer*in): 25 €.
Weitere Infos zu diesem Modul werden in Kürze verschickt.

Kolpingjugendortsgruppe als Veranstalter

Weiterhin gilt:
Eine Maßnahme der Kinder- und Jugenderholung kann nur gefördert werden, wenn sie tatsächlich von der Kolpingjugendortsgruppe veranstaltet wird. Eine Förderung von Maßnahmen etwa der Kirchengemeinde oder der Kolpingsfamilie ist nicht möglich.

Bei Kooperationsmaßnahmen muss die Kolpingjugendortsgruppe als verantwortlicher Träger auftreten. Hierbei ist es notwendig, dass ihr ein maßgeblicher Einfluss auf den Ablauf und die Durchführung der Freizeit zukommt und dies anhand der Unterlagen (z.B. Ausschreibung, Buchhaltung) nachvollziehbar ist. Alle Einnahmen und Ausgaben der Maßnahme müssen von der Kolpingjugendortsgruppe getätigt
und gebucht werden. Dabei ist eine Kooperation, die sich lediglich auf die Kostenübernahme beschränkt, nicht zulässig.

Familienfreizeiten können leider nicht gefördert werden.

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