KJP-Förderung und Sonderurlaub

Hier findet ihr alle Informationen zur KJP-Förderung, die ihr als Kolpingjugend im Diözesanverband Paderborn für eure Ferienfreizeit und sonstige Angebote beantragen könnt. 

Außerdem habt ihr die Möglichkeit, für eure Ferienfreizeit Sonderurlaub zu beantragen. 

KJP-Förderung

Als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe können nicht nur wir als Diözesanverband Geldmittel aus dem Kinder- und Jugendförderplan Nordrhein-Westfalen (KJP NRW) erhalten, sondern auch unsere Kolpingjugenden vor Ort. 

Folgende Angebote werden gefördert:

  • außerschulische Bildung
  • Kinder- und Jugenderholung/ Freizeiten
  • besondere Formen der Partizipation und Interessenvertretung durch junge Menschen

Regelungen und Beantragung

Die Landesweiten Regelungen des BDKJ NRW und den Diözesananhang für die Diözese Paderborn findest du auf der BDKJ Internetseite.

Die Beantragung der KJP-Mittel läuft seit 2020 über eine Online-Plattform. Alle Kolpingjugenden, die in der Vergangenheit Anträge gestellt haben, haben bereits einen Zugang zu der Plattform erhalten. Solltest du keinen Zugang haben oder zum ersten Mail KJP-Mittel beantragen melde dich gerne bei unserer Sachbearbeiterin Doris Kleine im Jugendreferat. 

Sonderurlaub 

Wenn du als Verantwortliche*r oder Teamer*in bei der Ferienfreizeit deiner Kolpingjugend dabei sein musst, hast du die Möglichkeit Sonderurlaub zu beantragen. 

Alle Infos zum Sonderurlaub findest du in diesem Flyer und im Sonderurlaubsgesetz

Direkt online kannst du das Sonderurlaubsformular des BDKJ ausfüllen und diesen beantragen!

Du hast noch Fragen?

Dann melde dich gerne bei uns!

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