Die Anträge können von den Leitungen der Kolpingjugenden vor Ort gestellt werden. Betrifft es die Leitung selbst auch gerne von der Leitungsrunde in Stellvertretung. Das Ehrenzeichen wird von der Diözesanleitung verliehen.
Kriterien für besondere Verdienste können sein:
- das Engagement wurde konstruktiv, kontinuierlich und langfristig verfolgt
- das Engagement wurde mit viel persönlichem Einsatz verfolgt und muss nachhaltig geschehen sein
- das Engagement war beispielhaft und hat der Kolpingjugend gedient
- das Engagement fand aus Überzeugung und im Sinne Adolph Kolpings statt
- das Engagement hat eine positive Wirkung in der Kolpingjugend und in die Öffentlichkeit gehabt
- die Person hat durch ihr Engagement die Kolpingjugend geprägt

jugendreferat@kolpingjugend-dv-paderborn.de
Die Verleihung findet im Rahmen einer dem Anlass und der zu ehrenden Person entsprechenden Feier oder Veranstaltung eurer Kolpingjugend statt. Verliehen wird das Ehrenzeichen durch ein Mitglied der Diözesanleitung.
Daher benötigen wir mit Einreichung des Antrages noch folgende Informationen:
Zu welchem Anlass soll das Ehrenzeichen verliehen werden?
Bitte nennt uns das Datum und den Ort frühzeitig! Nur so können wir garantieren, dass jemand aus der Diözesanleitung an dem Tag Zeit hat.
Andernfalls muss ein neuer Termin gesucht werden.
Spätestens 8 Wochen vor der Verleihung muss die Verleihung des Ehrenzeichens beantragt werden. Da wir hier mit der Bundesebene kooperieren ist eine frühzeitige Beantragung von großer Wichtigkeit!

Mo - Fr