WahlausschussAuf jeder ordentlichen Diözesankonferenz wird ein Wahlausschuss gewählt. Dieser besteht aus mindestens drei Personen, von denen eine Person stimmberechtigtes Mitglied im Diözesanarbeitskreis oder der Diözesanleitung ist und von diesem entsandt wird. Alle weiteren Personen werden von der Diözesankonferenz gewählt.
Aufgaben des Wahlausschusses sind:
Derzeitiger WahlausschussSeit der Diözesankonferenz 2011-2 besteht der Wahlausschuss aus folgenden Personen:
Alle Mitglieder des Wahlausschusses können über wahlausschuss(ät)kjdvpb.de erreicht werden. |
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