Juleica: Qualifikation, Legitimation, Anerkennung
Die Jugendleiter/In-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter-innen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber/-innen. Zusätzlich soll die Juleica auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen.
Welche Vorteile bringt mir die Juleica?
Jugendleiter/-innen erhalten in der Regel für ihre Tätigkeit keinen Cent. Als kleines Dankeschön für ihr Engagement sind daher mit der Juleica auch einige Vergünstigungen verbunden. Welche es vor Ort gibt, ist regional sehr unterschiedlich. Die Palette der Vergünstigungen reicht vom kostenlosen Eintritt ins Schwimmbad bis hin zu Ermäßigungen beim Kino-Besuch. Darüber hinaus gibt es bundesweite Vergünstigungen, wie etwa die kostenlose Mitgliedschaft im Deutschen Jugendherbergswerk. Welche Vergünstigungen es in deiner Nähe gibt erfährst du über die Postleitzahl-Suche unter www.juleica.de oder bei deinem örtlichen Jugendamt.
Wer kann die Juleica beantragen?
Die Juleica können alle ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen erhalten. Sie müssen dafür mindestens 16 Jahre alt sein und für ihre Arbeit nach festgelegten Standards qualifiziert sein. In NRW müssen mindestens ein Erste-Hilfe-Kurs sowie 30 absolvierte Zeitstunden Aus- und Fortbildung nachgewiesen werden, regional können hier jedoch höhere Standards gesetzt werden. Ebenso muss durch den Träger bestätigt werden, dass die Person tatsächlich ehrenamtlich in der Jugendarbeit tätig ist.
Wie bekomme ich die Juleica?
Der Weg zur Juleica ist ganz einfach! Unter www.juleica.de kann online ein Antrag ausgefüllt und abgeschickt werden. Dieser Antrag muss dann zunächst überprüft werden. Du erfährst nach der Antragstellung, wer für deine Antragsbearbeitung zuständig ist und an wen die Nachweise über deine Qualifizierung übermittelt werden müssen.
Die Juleica wird nach Abschluss der Bearbeitung direkt per Post zu dir geschickt.
Die Juleica ist maximal drei Jahre gültig. Anschließend kann sie erneut beantragt werden, wenn die/der Jugendleiter-in die Teilnahmen an einer Fortbildung nachweisen kann.
Mehr Vergünstigungen?
Du findest, dass es in deiner Region nicht genug Vergünstigungen für Juleica-Inhaber gibt? Dann wende dich an deine Diözesanstelle, hier erhältst du Informationen und Materialien, mit denen du dich vor Ort für mehr Juleica-Vorteile einsetzten kannst.
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